Hamburg und darüber hinaus

Da Nachfragen auch bei uns eingegangen sind:

Alles wichtigen Infos zum Thema Maskenpflicht sind hier zu finden: https://www.hamburg.de/corona-maske/

Wer braucht keine Nasen- und Mundbedeckung tragen? (Stand: 27.04.2020, 16:00 Uhr)
Die Verpflichtung, eine Mund- und Nasenbedeckung oder eine Schutzmaske zu tragen gilt nicht für Kinder unter sieben Jahren. Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind ebenfalls ausgenommen.

Erfreuliche Nachrichten aus der Sozialbehörde: Ein Mittagessen für jedes Kind
"Für viele Kinder entfällt wegen des eingestellten Regelbetriebs in den Kitas ein warmes Mittagessen. Während der Notbetreuung kann daher künftig auch für Kinder, die nicht betreut werden, in der jeweiligen Kita eine Mahlzeit abgeholt werden. Damit unterstützt Hamburg gemeinsam mit den Kitas die Versorgung von Kindern und Familien".

Dieses Angebot wird spätestens ab dem 15. Mai bereit stehen. Anmeldung erfolgt über die jeweilige Einrichtung in der die Betreuung üblicherweise stattfindet.

Weitere Infos in der Pressemitteilung der BASFI: "Ein Mittagessen für jedes Kind"

Die Sozialbehörde hat im März entschieden, die Elternbeiträge (Familieneigenanteile) im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems während der Zeit der Einstellung des Kita-Regelbetriebes aufgrund der Corona-Krise zu erstatten.

Damit wurde eine Forderung des Landeselternausschusses (LEA) Kindertagesbetreuung Hamburg umgesetzt, die für die Eltern eine klare Entlastung bedeutet.

Das Zeitfenster wurde nun erneuert. Außerdem wurde vereinbart, dass die Kita Finanzierung und Notbetreuung weiterhin gesichert ist. Behörde und Kita Verbände haben eine Vereinbarung zur Finanzierung getroffen.

Weirere Infos in der Pressemitteilung der BASFI vom 23. Arpil / basfi23

sowie in unserem vorherigen Beitrag zum Thema: (Rück) Erstattung Elternbeiträge

Die Corona-Krise stellt viele vor große Herausforderungen. Vor allem Eltern sind in vielfacher Weise betroffen. Die Sozialbehörde fasst in ihrer aktuellen Pressemitteilung bestehende Unterstützungsangebote zusammen:

Aufgrund der aktuellen SItuation können viele Eltern die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten:

Der Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds in der Corona-Zeit wurde am Montag durch das Bundeskabinett im Umlaufverfahren beschlossen und in den Bundestag eingebracht.

Die gesetzlichen Anpassungen sollen verhindern, dass Eltern aufgrund der Corona-Krise finanzielle Nachteile beim Elterngeld haben. und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie in der Zeit nach der Geburt des Kindes zu sichern.

Weitere Infos in der Pressemitteilung 023 vom 22. April des Ministeriums zu finden unter:
BMFSFJ PM 023 "Anpassungen beim Elterngeld im Bundestag"