Vertragsunterzeichnung für Hamburg am 7. August.

Das Gute-Kita-Gesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Somit können die 5,5 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren vom Bund an die Länder fließen. Diese zusätzlichen Mittel vom Bund sollen den Kitas zugutekommen. Die Länder entscheiden selbst wie sie die Mittel einsetzen. Das Familienministerium ist dabei mit allen 16 Ländern sogenannte Zielvereinbarungen auszuhandeln. In den letzten Monaten wurden die Verträge bereits in Bremen, Saarland, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen unterzeichnet. Am 7. August nun auch für Hamburg.

Wofür wird das Geld verwendet?

Hamburg will in mehr Fachkräfte und eine bessere Betreuung investieren und somit ins Handlungsfeld 2. „einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel in Tageseinrichtungen sicherzustellen“. Das ist gut.

Allerdings wurden diese Maßnahmen bereits Ende 2014 zwischen Hamburg und den Kita-Anbietern mit der abgeschlossenen Eckpunktevereinbarung (siehe Anlage)  zur mittel- bis langfristigen Verbesserung des Krippenfachkraftschlüssels auf den Weg gebracht. Es folgten Beschlüsse der Kita-Vertragskommission. Ende 2018 dann die Einigung mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“.

Die Mittel vom Bund werden somit für bereits beschlossene, vereinbarte und gesetzlich verankerte Qualitätsverbesserungen verwendet (siehe dazu u.a. DS 21/14241).

Das Gute-Kita-Gesetz sieht vor:

"Bei der Analyse der Ausgangslage nach Absatz 1 sowie bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele nach Absatz 2 sollen insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreter*innen der Elternschaft in geeigneter Weise beteiligt und wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden.

Seitens Behörde und Senat wird dies mit der Einigung der Volksinitiative wohl als erfüllt angesehen.

Dabei wird nicht beachtet, dass die INI von uns, den Vertreter*innen der Elternschaft,  zwar unterstützt, aber nicht ins Leben gerufen wurde. Die Gespräche fanden auch "nur" mit den Vertreter*innen der INI und der Regierungsfraktionen statt. Und nicht mit den Vertreter*innen der Elternschaft.

Aus unserer Sicht ist damit der Part der Beteiligung, wie es das Gute-Kita-Gesetz vorsieht, nicht erfüllt.

Und zur Klarstellung:

Natürlich ist es in unserem Sinne, dass in die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels investiert wird. Lange genug, mussten wir in den letzten Jahren darauf hinweisen, dass Hamburg in Vergleich der west-deutschen Länder immer auf den letzten Platz stand und somit die Rote Laterne vor sich her trug (siehe dazu z. B. unsere PM vom 28.08.2018).

Aber - wenn mit uns gesprochen worden wäre - hätten wir eben noch weitere Problemfelder angesprochen, wie z. B.

  • Fachkraft-Kind-Schlüssel  - unter Berücksichtigung finanzierter mittelbarer Pädagogik.
    Sowie Berücksichtigung von Anleitungszeiten z. B. für Praktikanten, Auszubildende, ... 

    Eine Forderung, die bereits zum Zeitpunkt der Eckpunktevereinbarung aus dem Jahr 2014 bekannt war.
    Sie fand auch in gewissem Umfang Berücksichtigung.
    So ist damals vereinbart worden:
    Zur vollständigen Erreichung der Ziele einer Fachkraft-Kind-Relation von 1:4 im Krippen- und 1:10 im Elementar-Bereich sind beide Seiten sich einig, dass bei der Betreuungsrelation mittel- bis langfristig auch ein entsprechender Anteil für mittelbare pädagogische Aufgaben und Ausfallzeiten berücksichtigt werden muss“.
    Und: "Es ist gemeinsame Zielsetzung beider Seiten, mit Unterstützung des Bundes spürbare Schritte auch bei der Berücksichtigung des Anteils für mittelbare pädagogische Aufgaben und Ausfallzeiten innerhalb des hier vereinbarten Zehn-Jahres-Zeitraums zu vollziehen.
    So steht es in der Eckpunktevereinbarung. Bei der Verwendung der Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz findet dies leider keine Berücksichtigung. Dies reklamiert nicht nur die Opposition zu Recht.

  • Gewinnung und Sicherung von Fachkräften
    bestehende Maßnahmen (u. a. die Positivliste) auf Effektivität prüfen, Beibehaltung derer zeitlicher Begrenzung (wurde gerade ohne Einbindung des LEAs verlängert)
  • Räumlichkeiten
    ausreichend Räumlichkeit (innen/außen) unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe - z. B. Inklusion
  • zusätzliches Handlungsfeld Gebührenentlastung:
    sozial gerechtere Staffelung des vorhandenen Elternbeitragsmodells

Weitere Info u. a.

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